Abermals wurde durch den Deutschen Bundestag am 8. September das Infektionsschutzgesetz neu gefasst und eine Verlängerung der Pandemie-Maßnahmen beschlossen. Damit drohen – über die bislang geltenden sogenannten „Basisschutzmaßnahmen“ hinaus – erneut willkürliche staatliche Eingriffe in verschiedenste private und öffentliche Lebensbereiche.
Dabei ist es mittlerweile fast ein Jahr her, dass der Deutsche Bundestag am 18. November 2021 das Ende der sogenannten "epidemischen Notlage" feststellte.[1] Wie kann es eigentlich Pandemie-Maßnahmen geben ohne Pandemie? Warum werden unsere Grundfreiheiten ohne Notlage eingeschränkt?
Erst eine Änderung am Infektionsschutzgesetz machte es überhaupt möglich, die Corona-Maßnahmen über das Ende der „epidemischen Notlage“ hinaus fortzusetzen. Damals drängte sich die Befürchtung einer dauerhaften Fortsetzung der Maßnahmen ohne absehbares Ende auf. Mit der neuerlichen Anpassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag am 8. September ist diese Befürchtung nun ein Stück weit mehr zur Gewissheit geworden.
Was bedeuten die neuen Beschlüsse für den kommenden Winter?
Bleibt die Regierung um Ministerpräsident Stephan Weil im Amt, ist wohl mit dem Schlimmsten zu rechnen, denn neben den bundesweit geltenden einheitlichen Basis-Schutzmaßnahmen erhalten auch diesmal die Länder wieder Handlungsspielräume bei der Gestaltung. Die Schwellwerte der Indikatoren können sie dabei selbst frei festlegen.[2]
Wir erinnern uns nur zu gut daran, wie im vergangenen Winter die Regierung Weil die Möglichkeiten der Länder bis zum Letzten ausreizte. Nachdem der Bund dem mit den Beschlüssen vom 18. März ein Ende setzte, flehte Weil geradezu nach Regelungs-Möglichkeiten für die Länder. Dabei stellte er ehrlicherweise selbst fest, dass keine Gefährdung des Gesundheitssystems gegeben war.[3,4]
Wir haben nicht vergessen, wie die Regierung Weil im vergangenen Winter ohne Evidenz vom beschlossenen Stufenplan abwich und mit der sog. „Winterruhe“ willkürlich die höchste Maßnahmenstufe in Kraft setzte, bei der Kontaktbeschränkungen verhängt wurden, Clubs und Diskotheken geschlossen wurden und Personen, die nicht bereit waren, sich ein experimentelles Medizinprodukt (sämtliche Corona-Impfstoffe stehen unter einer bedingten Zulassung) injizieren zu lassen, weitgehend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen wurden.[5-8]
Stephan Weils Forderungen gingen regelmäßig noch über die beschlossenen Regeln hinaus. So setzte er sich wiederholt für eine Impfpflicht ein und wünschte sich eine bundesweite 2G-Regelung am Arbeitsplatz. Ungeimpfte betrachtete er gar als "Risiko" für alle anderen. Der vergangene Winter war noch nicht vorbei, da redete er schon vom nächsten Corona-Winter. [4, 8-10]
Gut dokumentiert ist auch die Rede von Stephan Weil, in der er es selbstzufrieden auf seine Maßnahmen zurückführt, dass Niedersachsen „so gut durch den Winter gekommen ist“, und nicht etwa darauf, dass es – wie zuvor vom Bundestag festgestellt - überhaupt keine epidemische Notlage gibt![4]
Mit den vom Bund neu gefassten Beschlüssen steht nun, je nach Ausgestaltung der Länder, ein Rückfall in die Regelungswut zu befürchten. So drohen konkret ab dem 1. Oktober wieder Abstandsgebote und Maskenpflicht im öffentlichen Raum, Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen, Masken- und Testpflicht an Schulen, „Hygienekonzepte“ für Handel und Betriebe sowie Betriebsschließungen. Ebenfalls droht wieder eine Benachteiligung von Ungeimpften durch die Möglichkeit der Masken- und Testbefreiung von Geimpften - was quasi auf eine „Kennzeichnung“ von Ungeimpften hinausläuft.[11, 12]
Der Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V. (MWGFD)“ kommentiert den Beschluss des Bundestages zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in einer aktuellen Stellungnahme u.a. mit den folgenden Worten: „Fassungslos mussten wieder einmal die in den Redebeiträgen zu Tage getragene Uninformiertheit und Ideologieborniertheit der Volksvertreter zur Kenntnis genommen werden. Kein Wunder, dass viele Abgeordneten diesen fern blieben. Fern blieben auch alle wissenschaftlichen Fakten, die Evidenz, die Realität.“ „Nachdem inzwischen jedem denkenden Menschen klar sein müsste, dass eine Daseinsberechtigung für das Infektionsschutzgesetz gar nicht existiert, muss der Bundestagsbeschluss stutzig machen. Wie lange noch wird der deutsche Untertan den Absturz dieses Landes unterwürfig hinnehmen?“[13]
Zitate zum Nachdenken:
„Es gibt ein absolutes Ende aller Maßnahmen, alle Maßnahmen enden spätestens mit dem Frühlingsbeginn am 20. März 2022“.
Marco Buschmann, heute Bundesjustizminister, am 27. Oktober 2021. [14]
„Die epidemische Notlage von nationaler Tragweite wird nicht verlängert, sie endet mit Ablauf des 25. November 2021. Die weiterhin möglichen infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen sind bis zum 19. März 2022 befristet und können einmalig durch Beschluss des Deutschen Bundestages um drei Monate verlängert werden“.
Offizielle Erläuterung des Bundesgesundheitsministeriums zum Gesetz zur
Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der
Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.
November 2021. [15]
[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw46-de-infektionsschutzgesetz-868566
[2] Neue Fassung des § 28b, Abs. 7, IfSG. Siehe Artikel 1a, Punkt 3, Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19: „Die Landesregierungen können im Rahmen der Festlegung der Schutzmaßnahmen nach den Absätzen 2 bis 4 in einer Rechtsverordnung nach § 32 Schwellenwerte für die Indikatoren nach Satz 2 festsetzen.“ https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0401-0500/0433-22.html
[3] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-de-infektionsschutzgesetz-freitag-881812
[4] Weil zu Corona-Regeln: "Frühlingserwachen nach Winterruhe", NDR, 23.2.2022, https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Weil-zu-Corona-Regeln-Fruehlingserwachen-nach-Winterruhe,weil2928.html
[5] https://www.zusammengegencorona.de/faqs/impfen/impfstoffentwicklung-und-zulassung/
[6] https://querdenken-511.de/montagsspaziergang
[9] Impfpflicht: Niedersachsens Landesregierung macht Druck, NDR, 22.12.2021, https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Impfpflicht-Niedersachsens-Landesregierung-macht-Druck,impfpflicht204.html
[10] Weil: "Deutschland braucht eine Impfpflicht", NDR, 7.12.2021, https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Weil-Deutschland-braucht-eine-Impfpflicht,weil2802.html
[11] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw36-de-infektionsschutzgesetz-903658
[12] Artikel 1a, Abs. 2, 3, 4, Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19, https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0401-0500/0433-22.html
[13] Pressemitteilung zur Entscheidung Bundestages vom 08.09.2022 über die Neufassung des IfSG: Das Gesetz der Schande ist beschlossen, MWGFD e.V., https://www.mwgfd.de/2022/09/pressemitteilung-das-gesetz-der-schande-ist-beschlossen/
[14] https://www.riffreporter.de/de/wissen/corona-covid-lockerungen-oeffnungen-expertenrat-scholz
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