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3G-Ausgrenzung jetzt auch an den Hochschulen in Hannover

9. Oktober 2021

Wer auf die Worte der Kanzlerin vertraut hat, nach denen die Pandemie vorbei ist wenn es einen Impfstoff gibt, wird von den aktuellen Beschlüssen enttäuscht sein. Nach Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen macht sich jetzt 3G als neue Form der Einschränkung breit. Ab diesem  Wintersemester gilt diese nun auch an den Hochschulen in Hannover. Studenten und Beschäftigte, die die Hochschul-Gebäude betreten wollen, brauchen dann einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis.

Grundlage für die Regelung ist die am 21. September angepasste Niedersächsische Corona-Verordnung. Diese schreibt die Anwendung der 3G-Regel jedoch zunächst nur in Abhängigkeit der Corona-Warnstufe und der Inzidenz vor.[1]  Davon abweichend haben die Hochschulen in Hannover die 3G-Regel jedoch zur generellen Voraussetzung zum Betreten der Gebäude und Teilnahme an Präsenzveranstaltungen gemacht.[2]


Im Interview mit SAT1 sieht Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) bei den Regelungen keinen Druck auf Ungeimpfte und auch der Präsident der Leibniz Universität, Prof. Volker Epping, hält die Bedingungen für erfüllbar.[3] Problematisch ist allerdings, dass die kostenlosen Bürger-Tests zum 11. Oktober abgeschafft und die Corona-Tests dann kostenpflichtig werden. Die Leibniz-Universität hat bekannt gegeben, dass sie keine Tests zur Verfügung stellen wird.[2]  Nur die Beschäftigten der Hochschulen haben weiterhin Anspruch auf kostenlose Tests.  


Somit haben ungeimpfte Studenten einen deutlichen finanziellen Nachteil gegenüber Geimpften. Da der Test nicht älter als 24 Stunden (Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein darf, wäre (bei Verwendung von Schnelltests) für jeden Tag an der Uni ein neuer Test nötig. Das Handelsblatt geht in einem aktuellen Artikel davon aus, dass ein Schnelltest mindestens 11,50€ kosten wird.[4]  Würde ein Student also an 5 Tagen pro Woche die Uni besuchen wollen, ergäben sich bei einer durchschnittlichen Semesterlänge von 15 Wochen Kosten in Höhe von über 800,-€ pro Semester. Das Handelsblatt schätzt aber, dass die Preise für Schnelltests eher höher liegen werden. Wenn Lehrveranstaltungen zukünftig dann nur noch in Präsenz stattfinden, entstünden ungeimpften Studenten somit deutliche finanzielle Nachteile.

Das Recht auf höhere Bildung wird jetzt auch in Hannover an die 3G-Regel geknüpft. Da die Tests kostenpflichtig werden, entsteht automatisch Druck auf Studenten, die sich nicht impfen lassen wollen. Zudem stellen Tests einen unangemessenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. 


3G-Regel ist indirekter Impfzwang

In der Vergangenheit wurde von politischen Entscheidungsträgern, darunter Gesundheitsminister Jens Spahn, wiederholt beteuert, dass es keine Impfpflicht geben werde und die Impfung freiwillig bleibe. Freiwilligkeit setzt die Abwesenheit von Druck voraus, denn eine Einwilligung unter Druck ist allenfalls eine erzwungene Einwilligung und somit letztlich keine Einwilligung. Dies gilt selbstverständlich auch für Impfungen. Diese sind keineswegs nur ein kleiner „Pieks“ sondern stellen einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte körperliche Unversehrtheit dar. Im Interview mit der Epoch Times stellt Rechtsprofessor Martin Schwab klar, dass die 3G-Regeln einen Zwang darstellen. Seiner Ansicht nach macht sich straf- und haftbar, wer Studierende mit solchen Mitteln zur Impfung nötigt.[5] 

Auf Epoch Times lesen

3G auch datenschutzrechtlich fragwürdig

Auch Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ von den Anwälten für Aufklärung sieht in den Zugangsbeschränkungen durch Tests oder Impfungen eindeutig diskriminierendes Verhalten. Seiner Meinung nach muss sich niemand wegen eines Gesundheitsnachweises benachteiligen lassen. Der gesamte Vorgang der Kontrolle von Tests durch medizinisch nicht geschultes Personal verstößt seines Erachtens auch gegen den Datenschutz und ist daher generell rechtswidrig.[6]

Auf Epoch Times lesen

Testzwang verstößt gegen körperliche Unversehrtheit

Durch die neuen Regelungen werden Beschäftigte und Studierende, die nicht als genesen gelten, mindestens zu Tests gezwungen. Doch auch wenn die finanziellen Belastungen keine Rolle spielen, ist ein solcher Testzwang in Frage zu stellen, denn auch derartige Tests stellen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. So sieht es auch Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah im Interview mit der Epoch Times. Zwar sind die Testungen keine medizinische Behandlung im engeren Sinne, aber trotzdem ein medizinischer Eingriff. Jemanden dazu zu zwingen oder zu nötigen, ist seiner Meinung nach strafbar.[7]

Auf Epoch Times lesen

Die Hochschulen verstoßen gegen ihre eigenen Werte

Die Hochschulen verstoßen gegen ihre eigenen Werte: Toleranz, Offenheit, Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit, Gleichberechtigung. Ein Artikel von Rubikon hinterfragt die neuen Grundsätze der Hochschulen:

Auf Rubikon lesen

Benachteiligungen Ungeimpfter sind verfassungswidrig

Ein im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sämtliche Benachteiligungen für Ungeimpfte, z.B. in Form von 2G- und 3G-Regeln, mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Das Gutachten wurde von dem Freiburger Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek erstellt.

Die Freiheit ist dem Einzelnen nach dem Grundgesetz kraft seiner Menschenwürde garantiert. Er erhält sie nicht erst dann von der Obrigkeit zugeteilt, wenn er beweisen kann, dass er vom Staat definierte Kriterien für seine Ungefährlichkeit erfüllt.

Der indirekte Impfzwang, der über 2G und 3G ausgeübt wird, ist unverhältnismäßig, weil er das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bezüglich ihrer körperlichen Integrität drastisch einschränkt und ihnen potentiell schwerwiegende Lebens- und Gesundheitsrisiken auferlegt, so das Gutachten.

Zur Initiative freie Impfentscheidung

Quellen

[1]  § 8, Abs. 1, Nds. Corona-Verordnung, https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

[2] Bekanntmachungen der Hochschulen:

Leibniz-Universität: 

https://www.uni-hannover.de/de/universitaet/aktuelles/corona/detailansicht/news/nachricht-der-hochschulleitung-an-die-studierenden-der-luh-20/ 

Hochschule Hannover, HsH: 

https://www.hs-hannover.de/ueber-uns/organisation/oem/informationen-fuer-hochschulangehoerige-zu-covid-19/ 

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, HMTMH: 

https://www.hmtm-hannover.de/de/hochschule/informationen-zum-corona-virus-sars-cov-2-und-zur-erkrankung-covid-19/  

[3]  https://www.sat1regional.de/uni-hannover-will-3g-regel-strikt-kontrollieren-anzeigen-drohen/  

[4]  https://www.handelsblatt.com/politik/schnelltests-ende-der-kostenlosen-buergertests-was-es-kostet-und-welche-ausnahmen-gelten/27674332.html  

[5] „Spritze rein, Freiheit zurück? Vertrauen in Impfstoffe geht anders – Rechtsexperte über Impfdebatte“, The Epoch Times, 7.8.2021, Seite A3,  https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/spritze-rein-freiheit-zurueck-vertrauen-in-impfstoffe-geht-anders-rechtsexperte-ueber-impfdebatte-a3560413.html

 [6] „Gesundheitsdaten braucht man niemandem zu offenbaren“, The Epoch Times, 28.8.2021, Seite D1, https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gesundheitsdaten-braucht-man-niemandem-zu-offenbaren-a3587494.html 

 [7] „Medizinische Zwangsbehandlungen sind verfassungswidrig“, The Epoch Times, 20.9.2021, Seite B1, https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/medizinische-zwangsbehandlungen-sind-verfassungswidrig-schneider-addae-mensah-im-exklusiv-interview-a3602909.html   

  

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